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Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“

  • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
  • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
  • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
  • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.
  • Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
  • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
  • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.
  • Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
  • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
  • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
  • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
  • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.
  • Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
  • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
  • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
  • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
  • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
  • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
  • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).
  • Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
  • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
  • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
  • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.
  • Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)
  • Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

    Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

    • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
      • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Standard Altersgerechtes Haus:
      • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
    • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
      • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

    Als Bauherr müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

    • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

    Wichtiger Hinweis

    Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen wird erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährt, sobald die Bestätigung des beauftragten Unternehmens vorliegt und überprüft wurde.

    Wer erhält die Förderung?

    Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

    • Mieter von Wohnraum
    • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen

    Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“: So profitieren Sie von der Förderung

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein wichtiger Bestandteil der KfW-Förderung, der Privatpersonen hilft, ihre Wohnungen und Häuser altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Das Ziel: Länger selbstbestimmt und komfortabel in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch wie funktioniert dieser Zuschuss genau? Wer kann ihn beantragen und welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um von der Förderung zu profitieren und Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Außerdem beleuchten wir, wie Pflegeboxen als praktische Ergänzung Ihren Alltag zusätzlich erleichtern können.

    Was genau ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“?

    Bei diesem Zuschuss handelt es sich um ein attraktives Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde. Es unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Wohnsituation an die Anforderungen des Alters oder bei Vorliegen einer Behinderung anzupassen. Das Besondere: Der Zuschuss wird als einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung gewährt. Dies unterscheidet ihn von zinsgünstigen Krediten. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Information und Antragstellung dringend empfohlen.

    Wer kann den Investitionszuschuss 455 beantragen?

    Der Investitionszuschuss 455 steht einem breiten Personenkreis offen, der plant, Barrieren im eigenen Wohnraum abzubauen. Es gibt keine Einkommensgrenzen, was die Antragstellung unkompliziert macht. Antragsberechtigt sind:

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
    • Mieter (Wichtig: Hierfür benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers)

    Welche Umbaumaßnahmen werden über Programm 455 gefördert?

    Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und den Komfort sowie die Sicherheit im Wohnraum erhöhen. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich und detailliert in den Merkblättern der KfW aufgeführt. Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnungszugänge: Schaffung ebenerdiger Zugänge, Rampenbau, Anpassung von Eingangstüren
    • Überwindung von Treppen und anderen Niveauunterschieden: Installation von Treppenliften, Aufzügen oder Rampen im Hausinneren
    • Umbau im Badezimmer: Schaffung bodengleicher Duschen, Anpassung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken), rutschhemmende Bodenbeläge
    • Anpassungen in Küche und Wohnbereich: barrierefreie Gestaltung, optimierte Bewegungsflächen
    • Technische Assistenzsysteme: z.B. Smart-Home-Anwendungen zur Steuerung von Licht, Heizung oder Jalousien, Notrufsysteme
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz: Als separate Komponente oder in Kombination mit Barrierereduzierung förderfähig.

    Es ist unerlässlich, die genauen Förderrichtlinien und technischen Anforderungen im aktuellen KfW-Merkblatt 455 vor Planungsbeginn zu prüfen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und alle Leistungen detailliert in Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss beim Investitionszuschuss 455?

    Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie den entstandenen förderfähigen Kosten ab. Die KfW bietet verschiedene Zuschussvarianten an:

    • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
    • Komplettumbau zum „Altersgerechten Haus“ (Barrierereduzierung): Wenn Sie umfassendere Maßnahmen planen, die nahezu alle relevanten Barrieren beseitigen, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
    • Kombination „Altersgerechtes Haus“ plus Einbruchschutz: Führen Sie umfassende Barrierereduzierung und gleichzeitig Maßnahmen zum Einbruchschutz durch, erhalten Sie 12,5 % Zuschuss für die Barrierereduzierung (max. 6.250 €) plus zusätzlich 20 % Zuschuss für die Einbruchschutzmaßnahmen (max. 1.000 €).

    Beachten Sie, dass eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro (förderfähige Kosten) erforderlich ist, um den Zuschuss zu erhalten (Stand: 2023/2024). Die Förderung wird bis zu förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine gute Planung kann sich also finanziell auszahlen.

    Der Weg zum Investitionszuschuss 455: So stellen Sie den Antrag

    Ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. mit einem Handwerker). Die Antragstellung erfolgt online direkt über das KfW-Zuschussportal „Meine KfW“.

    • Registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal.
    • Wählen Sie das Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und geben Sie die geplanten Maßnahmen und geschätzten Kosten an.
    • Laden Sie eventuell erforderliche Nachweise hoch (z.B. Mietereinverständnis).
    • Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Zusage der KfW.
    • Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
    • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen über das Portal ein, um die Auszahlung zu beantragen.

    Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein und beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt der schriftlichen Zusage mit den Arbeiten.

    Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

    Um den Prozess zu erleichtern und Ihre Chancen auf eine Zusage zu maximieren, beachten Sie folgende Ratschläge:

    • Informieren Sie sich umfassend: Lesen Sie die aktuellen Merkblätter und „Technische Mindestanforderungen“ auf der offiziellen KfW-Website gründlich durch. Förderbedingungen können sich ändern.
    • Planen Sie detailliert: Holen Sie konkrete Angebote von Fachunternehmen ein, die alle geplanten Maßnahmen genau auflisten. Nur förderfähige Kosten werden berücksichtigt.
    • Wählen Sie qualifizierte Handwerker: Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im Bereich barrierefreies Bauen.
    • Lassen Sie sich beraten: Energieeffizienzexperten, Verbraucherzentralen oder die KfW-Hotline können bei der Planung und Antragstellung helfen.
    • Prüfen Sie Kombinationsmöglichkeiten: Manchmal lässt sich der KfW-Zuschuss mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

    Häufige Fragen zum Investitionszuschuss 455

    Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Investitionszuschuss 455 auftreten:

    • Kann ich den Zuschuss beantragen, wenn ich bereits eine Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) habe? Ja, der Zuschuss ist unabhängig von einem Pflegegrad. Die Förderung zielt auf den Abbau von Barrieren ab, wovon jeder profitieren kann, unabhängig vom Alter oder Pflegebedarf.
    • Muss ich für den Antrag einen Energieberater einschalten? Nein, im Gegensatz zu manchen Energieeffizienzprogrammen ist für den Zuschuss 455 in der Regel kein Energieeffizienzexperte verpflichtend. Eine Beratung kann aber dennoch hilfreich sein.
    • Können Materialkosten gefördert werden, wenn ich selbst umbaue? Nein, gefördert werden ausschließlich die Kosten für fachgerechte Handwerksleistungen.
    • Wie schnell muss ich die Maßnahmen durchführen? Nach der Zusage haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.

    Pflegeboxen: Die praktische Ergänzung zum altersgerechten Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 hilft Ihnen dabei, die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu schaffen. Doch zu einem komfortablen und sicheren Alltag gehören oft auch die passenden Pflegehilfsmittel. Genau hier ergänzen Pflegeboxen den altersgerechten Umbau perfekt. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe bequem nach Hause geliefert zu bekommen. Dies spart nicht nur Zeit und Aufwand für Einkäufe, sondern stellt auch sicher, dass Sie immer bestens ausgestattet sind, um die tägliche Hygiene und Pflege – ob eigenständig oder mit Unterstützung – in Ihrem nun barrierefreien Zuhause optimal zu gestalten. Viele Pflegebox-Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Zusammenstellung der Produkte, passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen nach dem Umbau.

    Fazit: Investieren Sie in Ihr komfortables und sicheres Zuhause

    Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Zuhause langfristig an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Wohnqualität im Alter signifikant zu verbessern. Durch den Abbau von Barrieren schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Sicherheit, sondern ermöglichen sich auch, länger selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Nutzen Sie die staatliche Förderung als wertvolle Starthilfe für Ihr Umbauprojekt. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie sorgfältig und stellen Sie den Antrag fristgerecht. Kombinieren Sie diese Investition in Ihr Zuhause mit praktischen Lösungen für den Alltag, wie einer passenden Pflegebox, um rundum optimal versorgt zu sein. So schaffen Sie ein Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohlfühlen können – heute und in Zukunft.

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